Wir sind für Sie da!
Für den Kehrbezirk Erlangen Stadt 4 bin ich als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger seit 01.01.2022 zuständig. Der Bezirk umfasst die Gebiete Alterlangen, Bruck, Büchenbach, Frauenaurach und Steudach. Ansonsten bieten wir unsere Dienstleistungen im näheren Umkreis an.
Auf dieser Seite möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben mich sowie meine Mitarbeiter näher kennenzulernen. Natürlich soll diese Seite auch dem Kundenservice nützlich sein, daher finden Sie hier allerlei Wissenswertes über das Schornsteinfegerhandwerk.
Es würde mich freuen, wenn Ihnen diese Seite etwas weiterhelfen und als sinnvolle Erweiterung meines Services-Angebots angenommen werden.
Ihr Schornsteinfeger
Andreas Körner

Ihr Schornsteinfegerteam Andreas Körner
Unsere Leistungen

Messung
an Feuerstätten nach KÜO und 1. BImSchV

Kehrungen
von Schornsteinen nach KÜO

Reinigung
von Feuerstätten und Verbindungsstücken

Einbau
von Fensterkontaktschaltern

Wartung und Installation
von Rauch-, Hitze und Kohlenmonoxidwarn-meldern

Gashaus- schau
nach TRGI

Energie- ausweise
nötig für Verkauf oder Vermietung von Immbolien

Beratung
zu den Themen Brandschutz und Engerieeinsparung sowie zum Thema Heizungsaustausch

Kamera- befahrung
von Abgasanlagen

Einbau und Austausch
von Schornsteintüren

Reinigung
von Lüftungsanlagen
Unser Team

Andreas Körner
Terminabsprache unter:
01 76 / 831 687 11

Christian Powroslo
Terminabsprache unter:
01 60 / 901 569 56
Häufig gestellte Fragen
Je nach Ihrer Nutzung des Schornsteines kann es bis zu vier Kehrungen pro Jahr kommen.
In der KÜO werden die Abstufungen vorgegeben.
Genaueres können Sie in Ihrem Feuerstättenbescheid lesen. (Muster hier anschauen)
Um in unserem Bezirk die Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten, müssen wir in sieben Jahren jedes Haus zweimal besuchen. An diesem Termin werden alle Feuerstätten und Schornsteine/Abgasleitungen überprüft.
Danach erhalten Sie einen neuen Feuerstättenbescheid, der die Kehr- und Überprüfungsintervalle vorgibt.
Sobald Sie Änderungen an Ihrer Feuerungsanlage (Feuerstätte, Verbindungsstück, Schornstein) vornehmen, müssen wir die Anlage vor Inbetriebnahme in Augenschein nehmen. Diese baurechtliche Abnahme ist in der bayrischen Bauordnung in Art. 78 geregelt.
Bitte informieren Sie mich hierfür bitte frühzeitig.
Feuerstätten benötigen zum sicheren Betrieb Sauerstoff. Dieser wird in der Regel über die Undichtigkeiten Ihres Hauses/Ihrer Wohnung sichergestellt.
Sobald Sie z.B. neue fugendichte Fenster einbauen, ist es daher notwendig die ausreichende Zuführung der Verbrennungsluft rechnerisch sicherzustellen.
Dies wird auch gesetzlich in der KÜO §1 Abs. 8 geregelt.
Downloads
Neu bei uns!
Unser neues Bestellformular
für Feueranzünder, Rauch- & CO-Warnmelder und vieles mehr...
Kontakt
